Bremer Taxi-Fahrer gegen Uber

Demonstration der Taxifahrer von Rio de Janeiro gegen Uber, 2015


text: Weserkurier
bild: Wikimedia

Taxifahrer in Bremen fürchten um ihre Existenz. Anlass sind die Pläne von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der den Fahrdienstmarkt für Anbieter wie Uber im kommenden Jahr öffnen will. In der vergangenen Woche protestierten Taxifahrer in mehreren deutschen Städten dagegen, auch Fahrer aus Bremen nahmen an einer Aktion in Hamburg teil.

Fred Buchholz bezeichnet die Pläne des CSU-Ministers als einen „Frontalangriff auf das Taxigewerbe und die Verbraucher“. Buchholz ist Vorsitzender der Vermittlungszen­trale Taxi-Ruf, der 202 Taxi-Betriebe in Bremen angeschlossen sind. Dreh- und Angelpunkt im Personenbeförderungsgesetz ist die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagenangebote: Vor Diskotheken oder Restaurants an Standplätzen auf Fahrgäste zu warten, das ist rechtlich bislang Taxis vorbehalten.

Beförderungs- und Bereitstellungspflicht

Mietwagenanbieter müssen nach einer Fahrt wieder zu ihrer Zentrale zurückkehren. „Diese Rückkehrpflicht soll nun fallen, und das hätte erhebliche Konsequenzen“, betont Buchholz. „Aktuell sind in Bremen 538 Taxis zugelassen, rund 1200 Fahrer sind damit unterwegs. Eine ganze Reihe von ihnen dürfte der unfaire Wettbewerb, den Herr Scheuer möglich machen will, den Job kosten.“

Auch für Verbraucher würden „alles andere als goldene Zeiten“ anbrechen, warnt der ­Taxi-Ruf-Chef. Die Auflagen für Taxi-Betreiber, die bislang nicht für Uber und Co. gelten, dienten vor allem auch dem Verbraucherschutz: Dazu zähle etwa die Tarifbindung, neue Fahrdienstanbieter könnten die Preise selbst festlegen – „nach unten und vor allem auch nach oben, etwa bei schlechtem Wetter oder zu anderen Zeiten mit großer Nachfrage“, betont Buchholz.

Für Taxis gelte zudem eine Beförderungs- und eine Bereitstellungspflicht: Bis auf wenige Ausnahmen müssten die Fahrer jeden Fahrgast mitnehmen, und der Dienst müsse zu jeder Tages- und Nachtzeit vorgehalten werden. „Das garantiert Zuverlässigkeit und Transparenz für die Verbraucher. Im Wettbewerb mit den neuen Fahrdienstanbietern benachteiligen uns diese Pflichten aber erheblich. Grundsätzlich spricht ja nichts gegen Wettbewerb, aber dafür müssen einheitliche Regeln für alle gelten. Oder will man sich die zukünftige Mobilität von milliardenschweren Konzernen diktieren lassen?“, fragt Buchholz.

Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) will sich gegen eine Marktöffnung ohne Auflagen stemmen und schützend vor das Taxigewerbe stellen, wie er dem ­WESER-KURIER sagt. „Taxis sind Bestandteil des ÖPNV und dienen der Daseinsvorsorge, sie unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz, Taxi-Unternehmen müssen Mindestlohn zahlen und Versicherungsschutz gewährleisten. Obendrein müssen die Fahrer diverse Prüfungen absolvieren, um einen guten Job zu machen“, betont der Senator.

Ausnahmegenehmigungen für vier Jahre

Bremen sei für die Beibehaltung der Rückkehrpflicht auf kommunaler Ebene und werde sich im Schulterschluss mit Niedersachsen abzustimmen. Grundsätzlich spreche nichts dagegen, das bestehende Gesetz und Restriktionen auf den Prüfstand zu stellen. Am Ende müssten aber gleiche Bedingungen für alle herrschen. Ohnehin müssten neue Anbieter von der Behörde genehmigt werden, das gelte unabhängig von dem Gesetz.

Der niedersächsische Verkehrsminister hält eine Novellierung des Gesetzes „grundsätzlich für notwendig, vor allem unter dem Aspekt der Digitalisierung“, wie Eike Frenzel, Sprecher von Minister Bernd Althusmann (CDU) betont. Dazu zählten etwa Online-Bestellungen oder Angebote wie Ride-Pooling, eine Art Sammeltaxi. Ob die Rückkehrpflicht aus dem Gesetz gestrichen werde und wie eine Novellierung konkret aussehe, sei noch völlig offen.

Auf der Verkehrsministerkonferenz Anfang April in Saarbrücken sei beschlossen worden, dass sich eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Länder damit befassen soll. Klar sei jedoch: Neue Mobilitätsangebote hätten Auswirkungen auf Angebote im ÖPNV und auf den Taximarkt. Eine Änderung des Gesetzes müsse deshalb gründlich vorbereitet werden, so der Sprecher.

Die Rückkehrpflicht macht es für Betreiber wie Uber bisher unattraktiv, Fahrdienste in deutschen Städten anzubieten. Wobei Kommunen für sogenannte Pooling-Dienste bereits Ausnahmegenehmigungen für vier Jahre erteilen können. Auf dieser Basis hat das Sammeltaxi Moia, eine VW-Tochter, am Montag in Hamburg seinen Dienst mit 100 Kleinbussen aufgenommen. In Hannover ist Moia bereits seit Längerem am Start.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wies vergangene Woche auf eine aus seiner Sicht weitere Gefahr durch eine unkontrollierte Zulassung für Uber und Co. hin: Neben einer Kannibalisierung des ÖPNV und des Taximarkts zeigten Erfahrungen aus dem Ausland auch, dass es zu einer weiteren Zunahme der Verkehrs- und Umweltbelastung in den Städten komme, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg angesichts der Proteste.

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